Mit Schreiben vom 21. November 2014 stellte die Gemeinde Spiez fest, dass in Abweichung von der Baubewilligung Änderungen an der Fassade vorgenommen worden waren. Sie gab den Beschwerdegegnern Gelegenheit, ein nachträgliches Baugesuch für eine Projektänderung einzureichen. Daraufhin reichten die Beschwerdegegner am 5. Juni 2015 ein Projektänderungsgesuch ein. Die direktangrenzenden Nachbarn stimmten entweder ausdrücklich zu oder verzichteten ausdrücklich auf eine Stellungnahme. Am 10. Juni 2015 gab die Gemeinde den Beschwerdeführenden Kenntnis von folgendem Abänderungsgesuch: Weglassen von Holzlamellen an der Fassade Nord und Süd, Umnutzung