Aussage des AGR zeigt, dass es unsicher ist, ob eine Reduktion des Grünflächenanteils auf 10 % überhaupt genehmigt würde. Ebenfalls unsicher ist, ob eine blosse Verringerung des Grünflächenanteils auf 15 % die umstrittenen Bauten bewilligungsfähig machen würde. Die Feststellungen anlässlich der Einigungsverhandlung vom 12. Juni 2014 deuten eher darauf hin, dass der tatsächlich vorhandene Grünflächenanteil nicht wie von den Beschwerdegegnern angegeben 18 % beträgt, sondern unter 15 % liegt.