Die Gemeinde Ipsach hat zwar bereits eine Offerte eines Planers eingeholt, die von der UeO mitbetroffenen Gemeinden Bellmund und Sutz-Lattrigen kontaktiert und sich beim AGR nach dem Vorgehen erkundigt. Gleichzeitig hat sie aber festgehalten, dass das Planänderungsverfahren voraussichtlich erst 2016 an die Hand genommen werden könne. Die von der Gemeinde beabsichtige Änderung der Überbauungsvorschriften steht damit nicht unmittelbar bevor. Im Gegenteil: Mit dem Planänderungsverfahren wurde noch gar nicht begonnen. Zurzeit existiert nicht mehr als eine Absichtserklärung der Gemeinde Ipsach. Dies rechtfertigt keine Sistierung des nachträglichen Baubewilligungsverfahrens.