c) Die Vorinstanz hat das Verfahren sistiert, da die Gemeinde Ipsach in Aussicht gestellt hat, die UeO "Gewerbezone H.________" anzupassen und den von den Überbauungsvorschriften geforderten minimalen Grünflächenanteil zu reduzieren. Die geplante Änderung der Überbauungsvorschriften wurde aber bisher weder beschlossen, noch aufgelegt. Die Gemeinde Ipsach hat zwar bereits eine Offerte eines Planers eingeholt, die von der UeO mitbetroffenen Gemeinden Bellmund und Sutz-Lattrigen kontaktiert und sich beim AGR nach dem Vorgehen erkundigt.