Lediglich vage Aussichten auf eine Rechtsänderung genügen nicht.8 Im Hinblick auf Inkrafttreten von neuem Recht hat das Bundesgericht beispielsweise entschieden, dass die Verweigerung einer nachträglichen Baubewilligung und die Anordnung des Abbruches eines Wohnhauses unverhältnismässig seien, wenn das Bauvorhaben aufgrund eines neuen Erlasses bewilligt werden könnte, der bereits verabschiedet ist und wahrscheinlich innerhalb eines Jahres in Kraft treten sollte.9