5. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 14. Oktober 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung der Sistierungsverfügung vom 18. September 2015 und macht insbesondere geltend, der vorgeschriebene Grünflächenanteil werde nicht eingehalten und es sei nun noch zusätzlich auf einer der Grünflächen ein Pneulager errichtet worden. Die illegal errichteten Zelte hielten den Strassenabstand nicht ein. Da sie bis 65 cm an den Strassenrand reichten und kein Trottoir vorhanden sei, sei ein gefahrloses Kreuzen von Lastwagen, Autos und Fussgängern nicht möglich.