Die Überarbeitung könne jedoch aufgrund knapper Ressourcen und vielen anderen Geschäfte voraussichtlich erst im Jahr 2016 an die Hand genommen werden. Daraufhin sistierte das Regierungsstatthalteramt mit Verfügung vom 18. September 2015 das nachträgliche Baubewilligungsverfahren auf unbestimmte Zeit mit der Begründung, es sei sinnvoll, zunächst die Revision der UeO "Gewerbezone H.________" abzuwarten.