3. Am 15. Januar 2014 reichten die Beschwerdegegner dem Regierungsstatthalteramt einen Plan ein, gemäss dem die vorhandenen Grünflächen 418.1 m2 bzw. 18 % der Gesamtfläche des Grundstücks umfassen sollen. In der Folge führte die zuständige Sachbearbeiterin des Regierungsstatthalteramtes am 12. Juni 2014 eine Einigungsverhandlung und eine Begehung des Grundstücks durch. Dabei stellte sie fest, dass die von den Beschwerdegegnern eingereichte Grünflächenberechnung nicht der tatsächlichen Situation entspricht, der vorhandene Grünflächenteil geringer ist und die Beschwerdegegner nach wie vor kein Ausnahmegesuch eingereicht hatten.