Beschwerdeverfahren zu beurteilenden Abbruch sind die Vorbringen bezüglich Grundwasserschutz somit unbegründet. Anzufügen ist, dass die Vorinstanz nach dem Rückzug des Neubauprojekts die Ausnahmebewilligung für das Bauen im Grundwasser eigentlich nicht mehr hätte erteilen müssen. Bei einem allfälligen neuen Bauprojekt muss der Schutz des Grundwassers jedenfalls neu beurteilt werden. 6. Zusammenfassung und Kosten