Baubewilligungsverfahren zumindest als Empfehlung und es ist bei der Beurteilung der guten Gesamtwirkung zu berücksichtigen. Wie bereits ausgeführt wurde, ist die gute Gesamtwirkung jedoch erst bei einem Neubau zu prüfen. Auch das ISOS steht der Abbruchbewilligung damit nicht entgegen. 5. Bauen im Grundwasser a) Die Beschwerdeführerin 2 bringt vor, die Natur sei unberechenbar. Naturereignisse geschähen unabhängig von Messungen und könnten durch Einwirkungen in Grund und Wasser provoziert werden. Studien seien nur bedingt aussagekräftig und künftige Bauprojekte blieben ein Risiko. Infolge der problematischen Grundwassersituation sei das Bauen im Grundwasser nicht zu gestatten.