a) Die Beschwerdeführerin 2 macht geltend, das ISOS empfehle eine Gesamtbeurteilung und setze Leitlinien zur Erhaltung und Schonung eines Objekts und zur Respektierung von dessen Position in der Umgebung. Sinngemäss will sie damit aus dem ISOS ein Abbruchverbot ableiten. b) Das Abbruchobjekt befindet sich gemäss ISOS in einem Gebiet mit einer gewissen Bedeutung, mit Erhaltungsziel B.