4 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 10a–10f N. 11. Vorbehalten bleiben Entdeckungen, Art. 10f BauG. 5 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) 6 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 10a–10f N. 11a 7 Vorakten, pag. 163 6 haben. Gemäss Website der Gemeinde Thun ist zwar eine Überarbeitung der Ortsplanung vorgesehen. Dieses Vorhaben wird jedoch mehrere Jahre dauern und es sind noch keine Nutzungspläne öffentlich aufgelegt.8 Die geplante Zonenplanrevision hat daher auf die vorliegende Abbruchbewilligung keine Wirkung. 3. Abbruchbewilligung und Ortsbildschutz