c) Die Denkmalpflege befasst sich mit dem Schutz und der Erhaltung von kulturell, historisch oder ästhetisch besonders wertvoller Bausubstanz. Schützenswerte und erhaltenswerte Baudenkmäler sind zu inventarisieren und geniessen als Folge davon einen besonderen Schutz (Art. 10d f. BauG). Schützenswerte Baudenkmäler dürfen nicht abgebrochen werden (absolutes Abbruchverbot; Art. 10b Abs. 2 BauG), während 5