Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Schreiben vom 16. Oktober 2014 stellte die Gemeinde den Beschwerdegegnern nach der materiellen Prüfung die Erteilung des Bauabschlags in Aussicht, worauf die Beschwerdegegner das Neubauprojekt mit Schreiben vom 27. November 2014 bis auf das Abbruchgesuch und das Ausnahmegesuch für das Bauen im Grundwasser und für die Grundwasserabsenkung zurückzogen. Die Beschwerdeführenden hielten an ihren Einsprachen fest. Mit Gesamtentscheid vom 19. Januar 2015 erteilte die Gemeinde Thun die Baubewilligung für den Abbruch des Gebäudes F.________Strasse 16 und die Ausnahmebewilligung für das Bauen im Grundwasser.