b) Gemäss dem von den Beschwerdegegnern im Beschwerdeverfahren eingereichten Dienstbarkeitsvertrag vom 24. Februar 2015 räumt die Eigentümerin der Parzelle Spiez Grundbuchblatt Nr. F.________ den Beschwerdegegnern für die Zufahrt zur Parzelle Spiez Grunduchblatt Nr. E.________ und zum Wenden von Fahrzeugen ein Fuss- und Fahrwegrecht ein. Dieses Fuss- und Fahrwegrecht ist im Grundbuch eingetragen. Damit ist die Zufahrt auf fremden Grund rechtlich sichergestellt und erfüllt somit die Voraussetzungen von Art. 4 Bst. c BauV. 7. Weitere Rügen, Kosten