Bei einem gegenwärtigen Verkehrsaufkommen auf dem H.________weg von durchschnittlich 5 bis 10 Fahrzeugen pro Tag stellt die Zunahme von durchschnittlich 2 bis 3 Fahrzeugen pro Tag – entgegen der Ansicht des TBA OIK I – noch eine verhältnismässig geringe Mehrbelastung dar. Die Voraussetzungen von Art. 5 Bst. a BauV sind damit für das hier umstrittene Einfamilienhaus erfüllt, auch wenn der H.________weg eine Breite von 3 m unterschreiten sollte. RA Nr. 110/2015/137 14