Da die L.________Strasse breiter ist als der H.________weg, wäre diese Erschliessungsvariante im Vergleich zum H.________weg sogar als besser einzustufen. Weitere unüberbaute Parzellen, die über den H.________weg zu erschliessen sind, existieren nicht. Es ist daher einzig auf den Mehrverkehr des Einfamilienhauses abzustellen. Bei einem gegenwärtigen Verkehrsaufkommen auf dem H.________weg von durchschnittlich 5 bis 10 Fahrzeugen pro Tag stellt die Zunahme von durchschnittlich 2 bis 3 Fahrzeugen pro Tag – entgegen der Ansicht des TBA OIK I – noch eine verhältnismässig geringe Mehrbelastung dar.