Der Mehrverkehr eines künftigen Bauprojekts auf der unüberbauten Nachbarsparzelle Spiez Grundbuchblatt Nr. F.________ muss vorliegend nicht in die Beurteilung miteinbezogen werden: Auf das konkret projektierte Bauvorhaben auf dieser Parzelle (Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen und Einstellhalle) ist nicht abzustellen, da dieses Bauvorhaben noch nicht rechtskräftig bewilligt ist. Zudem wäre ein Haus mit 6 Wohnungen nach den geltenden Zonenvorschriften der Wohnzone W2S grundsätzlich kaum realisierbar; die Bauherrschaft nimmt eine Nutzungsübertragung sowie einen Nutzungsbonus für energieeffizientes Bauen in Anspruch.