Selbst die Erschliessung eines weiteren Bauvorhabens auf der Nachbarsparzelle über den H.________weg dürfte mit dieser Fahrbahnbreite von 3 m zusätzlich noch möglich sein, solange die Zufahrt insgesamt nicht mehr als 20 Wohnungen dient und auch bei Berücksichtigung des insgesamt zu erwartenden Mehrverkehrs die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt. Dies muss vorliegend jedoch nicht näher geprüft werden.