Auch im Bereich der Einmündung des H.________wegs auf den G.________weg ist nach den Ausführungen des TBA OIK I die Verkehrssicherheit gewährleistet, da die Einmündung aufgrund der speziellen Gestaltung mit Pflästerung gut wahrnehmbar sei und die minimalen Normwerte für die Knotensichtweite eingehalten würden. Der Einschätzung der Fachbehörde, wonach die Verkehrssicherheit auf dem H.________weg auch bei Berücksichtigung des Mehrverkehrs des Einfamilienhauses gewährleistet ist, kann daher gefolgt werden.