a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, im publizierten Baugesuch sei um die Erstellung eines Neubaus am G.________weg in I.________ ersucht worden. Die Baubewilligung sei jedoch für ein Haus am H.________weg erteilt worden. Zum Zeitpunkt der Bewilligungserteilung habe aber der H.________weg gar noch nicht offiziell bestanden, da ein verbindlicher Gemeinderatsbeschluss und der Eintrag in das Grundbuch gefehlt hätten. Die Baubewilligung sei deshalb formell fehlerhaft.