1. Die beiden Gesellschafter der Beschwerdegegnerin reichten am 22. Dezember 2014 bei der Gemeinde Spiez ein Baugesuch ein für den Neubau eines Einfamilienhauses auf Parzelle Spiez Grundbuchblatt Nr. E.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone 2 RA Nr. 110/2015/137 2 Strukturerhaltung W2S. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 7. August 2015 erteilte die Gemeinde Spiez die Baubewilligung (Baugesuchsnummer 768/2014-0189).