- Die Fassaden sind im Farbton Apricot (Granol, Farbnummer 24143) zu halten. - Der Luftkanal der Wärmepumpe mit Ausgang auf der Nordostfassade ist mit einem Schalldämpfer auszustatten, welcher auf eine Dämpfung von 15 dB(A) ausgelegt ist. 3. Die Strassenanschlussbewilligung nach Art. 85 Abs. 1 SG wird erteilt. 4. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'000.00 werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 5. Es werden keine Parteikosten gesprochen.