Entsprechend den Ausführungen des beco ist es zur Einhaltung der Vorsorgewerte im eigenen Gebäude angezeigt, den Luftkanal der Wärmepumpe mit Ausgang auf der Nordostfassade mit einem Schalldämpfer auszustatten, welcher auf eine Dämpfung von 15 dB(A) ausgelegt ist. Der vorinstanzliche Entscheid ist von Amtes wegen mit einer entsprechenden Auflage zu ergänzen. Diese ist zum Erreichen des damit angestrebten Ziels – Einhaltung der Vorsorgewerte im eigenen Gebäude – erforderlich, geeignet und für den Beschwerdegegner ohne weiteres zumutbar. 6. Kosten