Ansicht Nordost und Nordwest. RA Nr. 110/2015/132 18 Hinsichtlich der Lärmbelastung in der Nachbarschaft ortet das beco den nächsten relevanten Immissionsort in der Umgebung an der Südwestfassade des Reihenhauses K.________ 4c (Miteigentum der Beschwerdeführenden 2 und 3) und damit in einer Entfernung von knapp 16 m von der Fassadenöffnung der Wärmepumpe an der Nordostfassade. Die Berechnungen der Fachstelle ergeben einen Schalldruckpegel von 26 dB(A) am Empfangsort. Damit könne der Vorsorgewert während der Nachtzeit von 35 dB(A) der ES III eingehalten werden.