c) Das Bauprojekt sieht im Technikraum des Untergeschosses eine Luft-Wasser- Wärmepumpe vor. Die Zu- und Fortluftkanäle münden in Fassadenöffnungen mit schallgedämmten Wetterschutzgittern auf der Nordwest- und der Nordostfassade des Gebäudes.36 Gemäss dem vom Beschwerdegegner im vorinstanzlichen Verfahren eingereichten Lärmschutznachweis weist der gewählte Typ der Wärmepumpe einen Schallleistungspegel von 61 dB(a) auf.