Insgesamt kann damit der Einschätzung der Gemeinde, wonach die Verkehrssicherheit im Bereich des Strassenanschlusses gewährleistet ist, gefolgt werden. Auf eine zusätzliche Fachbeurteilung durch das kantonale Tiefbauamt konnte unter diesen Umständen verzichtet werden. Der entsprechende Beweisantrag der Beschwerdeführenden wird abgewiesen.