d) Vorliegend beurteilte die Gemeinde die Verkehrssicherheit beim neuen Strassenanschluss im vorinstanzlichen Verfahren. So führte sie aus, die Bau- und Betriebskommission erachte die Platzverhältnisse (Vorplatz, Zufahrt) als genügend, um Fahrzeuge wenden zu können und vorwärts in den J.________weg einzufahren. Die Verkehrssicherheit sei gewährleistet.26 Diese Beurteilung bestätigte sie im Beschwerdeverfahren. Der Beschwerdegegner reichte für jeden der sieben Parkplätze einen Plan mit den eingetragenen Wendemanövern ein.27 Auch wenn die Platzverhältnisse auf dem privaten 23 Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11).