Es kann unter diesen Umständen nicht gesagt werden, dass sich das Bauvorhaben nicht gut in die bauliche Umgebung einfügt. Die Grösse des geplanten Mehrfamilienhauses ist vergleichbar mit diversen Häusern in der unmittelbaren Umgebung17; es hält zudem die baupolizeilichen Masse ein. Massstab und Bauvolumen entsprechen damit dem Charakter der Umgebung (Art. 35 Abs. 3 GBR). Das Satteldach entspricht der vorherrschenden Dachform im Quartier. Die Fassadenfarbe "apricot" ist vergleichbar mit dem Farbton des Hauses des 14 Plan "J._________weg 13, nähere Umgebung", eingereicht von der Gemeinde mit der Stellungnahme vom