Vielmehr finden sich auch dort verschiedene andere Gebäudearten, wie die Fotos der Gemeinde belegen (vgl. insbesondere das neue Wohnhaus am J.________weg 16 und damit in der Nähe der Bauparzelle).16 Eine einheitliche Gebäudetypologie besteht offensichtlich nicht. Das Siedlungsbild in der Umgebung der Bauparzelle ist damit als heterogen zu charakterisieren. Auch wenn die Bauparzelle an ein Ortsbildschutzgebiet grenzt, liegt das Bauvorhaben nicht in einer besonders sensiblen Umgebung. Es kann unter diesen Umständen nicht gesagt werden, dass sich das Bauvorhaben nicht gut in die bauliche Umgebung einfügt.