Nach den Angaben im Baugesuch sollten die verputzten Fassaden in beige gestrichen werden. Aus dem Amtsbericht der Gemeinde vom 16. März 201512 geht jedoch hervor, dass sich der Beschwerdegegner für die Farbe apricot entschied, bei der Gemeinde ein entsprechendes Farbmuster einreichte (Apricot, Granol, Farbnummer 24143, analog Mehrfamilienhaus I.________strasse 14) und die Gemeinde bei der Beurteilung von diesem Farbton ausging. Dieser Farbton ist damit auch für die vorliegende Beurteilung relevant; da er jedoch im Widerspruch zu den Angaben im Baugesuch steht, ist der Entscheid von Amtes wegen mit dem massgebenden Farbton der Fassaden zu ergänzen.