a) Die Beschwerdeführenden rügen, das überdimensionierte Bauvorhaben wirke als Fremdkörper im Quartier und beeinträchtige die angrenzende Schutzzone stark. Das Quartierbild sei geprägt von den historischen Riegelbauten des Bergquartiers sowie kleineren, schlicht gehaltenen Einfamilien- und Doppeleinfamilienhäusern. Charakteristisch für die angrenzende Baugruppe sei eine lockere Bebauung, welche viel Raum für Nutzgärten und schöne Aussenräume zulasse. Zudem lasse sich die gewählte Fassadenfarbe "Apricot" in keiner Weise mit dem kleinbäuerlichen Charakter des unmittelbar angrenzenden Bergquartiers vereinbaren.