Die Vorinstanz habe es unterlassen, die notwendigen Fachberichte dazu einzuholen. Zudem bestünden Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit der Hauszufahrt, die Wärmepumpe führe zu unakzeptablen Immissionen und die ausgewiesenen Kinderspielflächen seien ungeeignet und könnten nicht berücksichtigt werden.