2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 1. Oktober 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 2. September 2015 und die Rückweisung an die Vorinstanz mit verbindlicher Weisung zur weiteren Bearbeitung. Eventuell sei der Gesamtentscheid vom 2. September 2015 aufzuheben und dem Bauprojekt in der heute vorliegenden Form und unter Berücksichtigung des heute vorliegenden Baugesuchsdossiers der Bauabschlag zu erteilen.