1. Der Beschwerdegegner reichte am 3. November 2014 bei der Gemeinde Roggwil (BE) ein Baugesuch ein für den Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Parzelle Roggwil (BE) Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Dorfzone DII und grenzt an eine Baugruppe des kantonalen Bauinventars (Baugruppe L.________ ) Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 2. September 2015 erteilte das Regierungsstatthalteramt Oberaargau die Baubewilligung.