2. Die Verfahrenskosten von Fr. 3'800.00 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von Fr. 3'903.10 zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt E.________, eingeschrieben - Herrn Fürsprecher G.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Emmental, A-Post - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Lützelflüh, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben