_, O.________ und K.________. Diese Angaben sind vorliegend wichtig, da das Bauvorhaben mit grossen Terrainanpassungen verbunden ist und die Bewilligungsbehörde prüfen muss, ob ein guter Übergang zu den Nachbargrundstücken entsteht (Art. 7 Abs. 2 GBR). Diese Prüfung darf nicht auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, sondern hat im Baubewilligungsverfahren zu erfolgen. Die Vorinstanz hat daher zu Unrecht auf das Einholen eines Umgebungsgestaltungsplans verzichtet. 7. Rückweisung