c) Da die Gemeinde Lützelflüh detaillierte Vorschriften zur Umgebungsgestaltung erlassen hat, ist für Bauvorhaben in ihrer Gemeinde grundsätzlich ein Umgebungsgestaltungsplan einzureichen. Darauf kann nur dann verzichtet werden, wenn die übrigen Pläne sämtliche der in den Artikeln 4 und 7 GBR genannten Details der Umgebungsgestaltung darstellen. Die von der Beschwerdegegnerin eingereichten Pläne zeigen zwar einige Elemente der Umgebungsgestaltung. Es fehlen allerdings Angaben und Darstellungen zu den Terrainübergängen gegenüber den Nachbarparzellen Nr. N.________, O.________ und K.________.