Art. 4 GBR "Sofern die Umgebung neu- oder umgestaltet wird, ist zusammen mit dem Baugesuch ein Umgebungsgestaltungsplan einzureichen (Art. 14 BauG, Art. 14 lit. d BewD). Der Umgebungsgestaltungsplan muss unter anderem aufzeigen: a) Anordnung der notwenigen Parkplätze und deren Zufahrten sowie die zum Verständnis notwendigen Höhenangaben, b) Terrainveränderungen, Terrainübergänge zu Nachbargrundstücken, Stützmauern, Böschungen, Höhenangaben, Art von Einfriedungen, c) Belagsänderungen (Vorplätze, Parkplätze, Gehwege, usw.)."