Es ist eine gewässerschutzrechtliche Beurteilung gestützt auf eine von der Bauherrschaft vorgelegte Detailplanung der Versickerungsanlage vorzunehmen. Zudem ist zu beachten, dass die von der Gemeinde und der Vor-instanz geforderte Versickerung mit Oberbodenpassage ohne Änderungen des Bauvorhaben schwierig zu realisieren sein dürfte: Das Baugrundstück befindet sich gemäss Versickerungskarte in einer schlecht durchlässigen Zone (Versickerungszone gelb). Die Versickerung über eine Oberbodenpassage würde daher wahrscheinlich eine grosse Fläche in Anspruch nehmen. Zudem ist eine konzentrierte Versickerung laut der M.________AG einzig im südöstlichen Teil der Bauparzelle möglich.24