einer Auflage fest, die Versickerungsanlage müsse gemäss den Angaben des Büros M.________AG und mit einer Oberbodenpassage ausgeführt werden.23 Dieses Vorgehen ist nicht zulässig: Einerseits darf ohne die erforderliche Gewässerschutzbewilligung keine Baubewilligung erteilt werden. Andererseits muss vor Erteilung der Gewässerschutzbewilligung geprüft werden, ob deren Voraussetzungen erfüllt sind und die massgebenden Vorschriften eingehalten werden. Dabei muss insbesondere auch die Versickerungsanlage in gewässerschutzrechtlicher Hinsicht geprüft werden. Diese Prüfung ist nur möglich, wenn Detailangaben und Detailpläne zur Versickerungsanlage vorhanden