nötigen Schutzmassnahmen getroffen werden (Art. 6 Abs. 5 BauG). Gemäss Zonenplan Gefahrenhinweise der Gemeinde Lützelflüh14 befindet sich das Baugrundstück teilweise in der gelben Gefahrenzone. In gelben Gefahrengebieten sind Bauten und Anlagen jeder Art grundsätzlich zulässig.15 Gemäss Art. 6 Abs. 3 BauG ist in solchen Gefahrengebieten nur bei besonders sensiblen Bauten wie beispielsweise Spitälern oder Kläranlagen sicherzustellen, dass Menschen und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind. Vorliegend handelt es sich nicht um ein besonders sensibles Bauvorhaben.