d) Der ermittelte Lärmbeurteilungspegel ist ein Mittelwert, der auf der Grundlage von unter variablen Bedingungen erhaltenen Messwerten berechnet wurde. Bei Lärmmessungen können sich "zufällige Fehler" ergeben, die auf zahlreichen Faktoren 10 Zur Rundung von Resultaten bei der Ermittlung von Lärmpegeln: BGE 126 II 480 E. 6.d RA Nr. 110/2015/130 10