Mit den Pegelkorrekturwerten von 19.5 bzw. 18.9 führt dies zu Teilbeurteilungspegeln Lri von 55.1 dB(A) und 46.7 dB(A) sowie zu einem Gesamtbeurteilungspegel von 55.7 dB(A). Sowohl gestützt auf die von der I.________AG genannten Mittelwerte als auch gestützt auf die korrigierten Werte ergibt sich ein gerundeter10 Gesamtbeurteilungspegel von 56 dB(A), der über dem Planungswert von 55 dB(A) liegt.