Ausgehend von den von der I.________AG für den Messpunkt 4 genannten gemessenen Mittelwerten Li ergibt sich für die Kategorie Grosskaliberpistolen ein Teilbeurteilungspegel Lri von 55 dB(A) (74.5 dB(A) -19.5) und für die Kategorie Kleinkaliberpistolen ein Teilbeurteilungspegel Lri von 46.6 dB(A) (65.5 (dB(A) -18.9). Der Gesamtbeurteilungspegel Lr, das heisst die energetische Summe dieser Teilbeurteilungspegel, beträgt 55.6 dB(A). Allerdings sind die von der I.________AG genannten Mittelwerte Li nicht vollumfänglich nachvollziehbar: