Dies entspricht nicht den Vorgaben von Anhang 7 der LSV. Die Pegelkorrekturen sind getrennt nach Waffenkategorien zu berechnen und dabei sind alle Schiesshalbtage bzw. halben Schiesshalbtage zu berücksichtigen, an denen mit einer Waffenkategorie geschossen wurde. Wird an einem Schiesshalbtag mit mehreren Waffenkategorien geschossen, ist der Schiesshalbtag bei allen Waffenkategorien in die Berechnung der Pegelkorrektur einzubeziehen. Aufgrund der Gesetzmässigkeiten der Dezibeladdition9 ergeben sich zwar bei diesen unterschiedlichen Vorgehensweisen nur geringfügige Unterschiede bei den resultierenden Werten.