c) Aus ihren Berichten sowie den Schiesstagemeldungen für die Jahre 2012 - 2014 ergibt sich allerdings, dass die von der I.________AG verwendeten Zahlen der Schiesshalbtage nicht vollständig mit den Daten der Schiesstagemeldungen übereinstimmen. Zudem hat die I.________AG bei ihren Berechnungen der Pegelkorrekturwerte jene Schiesshalbtage, an denen auf der Anlage sowohl mit Gross- als auch mit Kleinkaliber geschossen wurde, nur in der Berechnung der Pegelkorrektur für Grosskaliberpistolen berücksichtigt. Dies entspricht nicht den Vorgaben von Anhang 7 der LSV.