FAST eingestellten Schallmessgeräts mit A-Bewertungsfilter zu ermitteln. Die Pegelkorrektur Ki wird anhand der Anzahl jährlicher Schiesshalbtage und der Anzahl jährlicher Schüsse pro Waffenkategorie berechnet (Ziff. 32 Anhang 7 LSV). Bei der Erhebung der Schiesshalbtage und der Anzahl Schüsse sind alle Schiessen zu berücksichtigen, die innerhalb von drei Jahren regelmässig stattfinden. Jedes Schiessen, das länger als zwei Stunden dauert, zählt als Schiesshalbtag. Dauert es zwei Stunden oder weniger lang, so zählt es als halber Schiesshalbtag (Ziff. 321 und Ziff. 322 Anhang 7 LSV).