Der Beurteilungspegel Lr ist gemäss Ziff. 31 Anhang 7 zur LSV die energetische Summe der Teilbeurteilungspegel Lri der auf einer Anlage verwendeten Waffenkategorien. Der Teilbeurteilungspegel Lri wiederum ist die Summe des mittleren Einzelschusspegels Li einer Waffenkategorie und der Pegelkorrektur Ki, wobei der mittlere Einzelschusspegel Li das über die Schusszahlen gewichtete energetische Mittel der energetisch gemittelten Einzelschusspegel eines Waffen- bzw. Munitionstyps ist. Der energetisch gemittelte Einzelschusspegel ist anhand von Messungen mittels eines auf die Zeitkonstante FAST eingestellten Schallmessgeräts mit A-Bewertungsfilter zu ermitteln.