b) Art. 29 Abs. 2 GBR verweist auf die Grenzwerte, die gemäss LSV für die ES II gelten. Die Vorschrift sagt aber nicht explizit, ob der bei Einzonungen geltende Planungswert oder der bei der Bewilligung von Bauten in lärmbelasteten Gebieten massgebende Immissionsgrenzwert (Art. 22 USG6) gemeint ist. Aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift ergibt sich jedoch zweifelsfrei, dass sie die Einhaltung des Planungswertes verlangt: